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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der A&W Verlag AG (nachfolgend kurz „Verlag” genannt)

AGB 2004 (pdf)

1. Allgemeines Durch Aufgabe eines Inserates, Mengenabschlusses oder Wiederholungsauftrages schliesst der Inserent – schriftlich oder mündlich – mit der A&W Verlag AG einen Insertionsvertrag ab. Für das Vertragsverhältnis gelten – in Ergänzung der Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) Art. 363 ff. über den Werkvertrag – die nachstehenden, für beide Partner verbindlichen Geschäftsbedingungen. Sie sollen die reibungslose und freundschaftliche Abwicklung der Geschäftsbeziehungen sicherstellen. Die Insertionsbedingungen gelten für sämtliche Inseratedispositionen mit dem Verlag. 

2. Inhalt der Inserate Für den Inhalt der Inserate zeichnet der Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag lehnt jegliche Haftung über deren Inhalt ab und behält sich vor, Aufträge bei Vorliegen gewichtiger Gründe (gesetzwidrige, offensichtlich irreführende, unwahre oder gegen die guten Sitten verstossende Angaben im Inserat) abzulehnen. Inserate, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden vom Verlag mit dem Vermerk «Inserat» kenntlich gemacht. 

3. Gegendarstellungsrecht Für den Inhalt der Anzeigen übernimmt der Auftraggeber die vollumfängliche Verantwortung gegenüber Verlag, Behörden und Leserschaft. Der Auftraggeber ist dabei für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie für die Beachtung der Richtlinien der «Kommission für Lauterkeit in der Werbung» verantwortlich. Er erstattet dem Verlag alle Kosten für allfällige Gegendarstellungen, ferner alle Kosten, die dem Verlag aus rechtlichen Auseinandersetzungen über Anzeigen bzw. Sonderinsertionsformen (Beilagen, Beihefter etc.) entstehen. Der Verlag ist befugt, Begehren, die er für berechtigt hält, anzuerkennen und dem Inserenten die Kosten zu belasten. 

4. Haftung Der Auftraggeber/Inserent verpflichtet sich unter Vorbehalt des eidgenössischen und kantonalen Prozessrechts, auf erstes Verlangen des Verlages hin, allfällige wettbewerbs-, zivil- oder strafrechtliche Verfahren und damit verbundene Verhandlungen mit Drittpersonen, welche im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu übernehmen. Der Verlag, seine Organe, Angestellten und sein Hilfspersonal sind vom Auftraggeber in jedem Fall von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen und der Auftraggeber steht für den Prozessausgang oder das Verhandlungsergebnis vollumfänglich ein. 

5. Ausgabe- & Platzierungswünsche Für die Aufnahme von Inseraten und Beilagen in bestimmten Ausgaben wird keine Gewähr geleistet. Platzierungsvorschriften und -wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können aber nicht garantiert werden. Nicht eingehaltene Platzierungsvorschriften berechtigen zu keinen Preisnachlässen. Wo ein Platzierungszuschlag vorgesehen ist, entfällt dieser automatisch, wenn die Vorschrift nicht eingehalten werden konnte. Das Nichterscheinen eines Inserates sowie die Platzierung an einer anderen Stelle oder in einer anderen Ausgabe berechtigen nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. 

6. Redaktionelle Beiträge in Zusammenhang mit Inseraten Abmachungen, welche das gleichzeitige Erscheinen von Anzeigen mit bestimmten redaktionellen Beiträgen betreffen, sind grundsätzlich unverbindlich. Deren Nichteinhalten berechtigt weder zu kostenlosen Wiederholungen der Anzeigen oder des betreffenden redaktionellen Beitrages noch zu Preisnachlässen. Der Verlag hat das Recht, Inserate und Beilagen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Veröffentlichungen im Textteil können bei Aufgabe von Inseraten nicht zur Bedingung gemacht werden. 

7. Drucktechnische Mängel / Druckfehler Der Verlag verbürgt sich nur dann für eine drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Inserate, wenn der Auftraggeber einwandfreie und geeignete Druckunterlagen zur Verfügung stellt (Dias, Fotos, Bilddaten, Textlayoutdaten etc.). Namentlich für Druckunterlagen mit zu feinem Raster, zu feinen Linien, zu kleiner Schrift etc. wird jegliche Haftung abgelehnt. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art oder mangelhafter Telefaxqualität übernimmt der Verlag keine Haftung. Für von uns zu gestaltende Inserate benötigen wir Dias, Originalfotos oder digitale Datenträger. Bei Druckfehlern oder -mängeln ist der Verlag nur dann zu einer Ersatzleistung – in der Regel kostenlose Wiederholung der Anzeige, ausnahmsweise teilweise Rabattierung – verpflichtet, wenn die Textentstellung absolut sinnstörend oder irreführend ist oder wenn die Werbewirkung wesentlich beeinträchtigt ist. Kleine Fehler, gestalterische Abweichungen, Differenzen von Farbnuancen und mangelhafter Abdruck eines Inserates berechtigen dagegen zu keinem Ersatzanspruch. Ebenso wenig kann für fehlende Codezeichen in Couponinseraten Ersatz geleistet werden. 

8. Probeabzüge / Belegexemplare Der Verlag liefert für alle von ihm hergestellten Inserate Probeabzüge, sofern dies zeitlich möglich ist. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Werden diese bis zum vorgeschriebenen Termin nicht an den Verlag retourniert, gilt der Abzug als vom Auftraggeber genehmigt und die Anzeige geht unverändert in Druck. Nach Erscheinen des Inserates können auf Verlangen des Auftraggebers hin bis zu 2 Belegexemplare kostenlos geliefert werden. Zusätzliche Exemplare werden verrechnet. 

9. Insertionstarife / Tarifänderung Es gelten die jeweils gültigen Insertionstarife sowie die Rabatte, zuzüglich 7.6% MwSt. Bei allfälligen Preisaufschlägen während der Laufzeit des Abschlusses findet sofort und automatisch der neue Insertionstarif Anwendung (allfällige Änderungen der Preise, der Rabatte und des MwSt.-Satzes). Der Inserent hat aber das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat er nur das Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht. 

10. Preisnachlässe Jeder Mengenabschluss (Mengenstaffel) ist nur für Inserate eines einzigen Inserenten bestimmt, auch wenn verschiedene Inserenten der gleichen Dachorganisation (Holding etc.) angehören oder sonst wie wirtschaftlich verflochten sind. Bei der Volumenstaffelung gewährt der Verlag den Preisnachlass auch titelübergreifend, sofern eindeutig ersichtlich ist, dass der Abschluss des Inserenten aus einem einzigen Auftrag stammt. Bei der Volumenstaffelung kann das Sujet und das Seitenformat jederzeit geändert werden, allerdings muss die Ankündigung der Sujet- und Formatänderung bis zum Anzeigenschluss schriftlich vom Auftraggeber erfolgen, ansonsten berücksichtigt der Verlag automatisch das Sujet und das Format der letzten Ausgabe. Die Druckunterlagen müssen bis zum Druckunterlagenschluss beim Verlag eingetroffen sein. Bei der Volumenstaffelung wird der Preisnachlass auf das Budget der einzelnen Titel berechnet. Die Malstaffelung bezieht sich auf Aufträge, die sich wiederholen, d. h. Sujet und Format können in den einzelnen Wiederholungen nicht geändert werden. Bei Wiederholungsaufträgen wird der Preisnachlass nicht titelübergreifend gewährt. 

11. Laufdauer Insertionsaufträge sind innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen. Die Laufzeit von Abschlüssen dauert, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, 1 Jahr und beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. 

12. Laufzeit Heft-Abo Die Abo-Laufzeit beträgt nach Abschluss 1 Jahr. Das Abo verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Ablaufzeit

13. Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug oder ungenügenden Krediturteilen kann der Verlag unter Benachrichtigung des Bestellers die Inserate ausschalten und Vorauszahlung verlangen. Hierdurch wird die Abnahmezeit nicht verlängert. Bei Nachlassverträgen und Konkursen wird der gesamte vertragliche Rabatt hinfällig. 

14. Beanstandungen irgendwelcher Art Beanstandungen irgendwelcher Art sind innert 10 Tagen nach Erscheinen und bei Rechnungen innert der gleichen Frist nach Zustellung anzubringen. 

15. Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich (Schweiz). Es gilt das Schweizer Recht. 

Die vorliegenden Geschäftsbestimmungen sind überarbeitet und gelten für alle Erscheinungen nach dem 1.3.2004.